Unzulässige Giftstoffe: Viele Einweg-E-Zigaretten sind in der Schweiz eigentlich verboten
Das Thema E-Zigaretten beschäftigt die Prävention nicht nur wegen des hohen Suchtpotenzials. In der Schweiz zirkulieren wohl mehr verbotene Einweg-Vape als legale. Nur: Niemand fühlt sich für die Sicherheit der Konsumenten verantwortlich.
Erdbeerglace, Banane, Smoothie, Piña Colada oder doch eher Wassermelone? Bei der Geschmacksrichtung von E-Zigaretten sind der Fantasie kaum Grenzen gesetzt. Für die Inhaltsstoffe sind die Regeln hingegen strikt - und eigentlich klar. Der Nikotingehalt von Einweg-E-Zigaretten darf nicht höher als 20 Milligramm pro Milliliter sein. Ebenso dürfen in der nikotinhaltigen Flüssigkeit nur Inhaltsstoffe verwendet werden, die kein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen – das süchtig machende Nikotin ist von dieser Regel selbstredend ausgenommen, weil Tabakprodukte in der Schweiz im Lebensmittelgesetz geregelt sind, gilt gemäß Verträgen mit der EU (Cassis-de-Dijon) die europäische Richtlinie für Tabakwaren. Eigentlich. Denn um diese Regeln foutieren sich Importeure und Verkäufer weitgehend. Eine Übersicht der Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz (AT) zeigt, dass die meisten Vape, die in der Schweiz zirkulieren, eigentlich verboten sind.
Untersuchungen fördern haarsträubende Ergebnisse zutage
Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt überprüfte 32 verschiedene Einweg-E-Zigaretten. Ende Jahr kam heraus: Keine einzige erfüllte die EU-Auflagen. Bei sieben Vape erfolgte gar ein Verkaufsverbot. Von den sieben Produkten überschritten zwei den maximal zulässigen Nikotingehalt, in fünf weiteren wurden unzulässige Giftstoffe festgestellt, darunter beispielsweise verbotenes bleihaltiges Lot. In 29 Proben wurde weiter ein Zusatzstoff festgestellt, der in 24 Produkten nicht deklariert war und dessen gesundheitliche Wirkungen nicht geklärt sind. Er könnte gesundheitsschädlich sein.
E-Zigaretten können also verbotene oder gefährliche Stoffe enthalten. Doch die in der Schweiz erhältlichen Einweg-Vape sind auch aus einem weiteren Grund illegal: Die Füllmenge des Tanks ist bei zwei Millilitern klar begrenzt. Diese Menge erlaubt rund 600 bis 800 Inhalationen, was wiederum einer Packung Zigaretten entspricht. Aus Sicht der Prävention ist dieser Wert wichtig, damit die Anwender ein Gefühl haben, wie viel sie überhaupt konsumieren.
Bereits das Basler Kantonslabor wies nach, dass in 28 von 29 Proben das Maximalvolumen überschritten wurde – teilweise um das Mehrfache.
Eine neue Untersuchung der Tabakprävention unterstreicht das Problem: Dabei stellte sie fest, dass fast alle Onlineshops und Ladengeschäfte nicht gesetzeskonforme Einweg-E-Zigaretten verkaufen. Das schreibt die Arbeitsgemeinschaft in einem am Freitag verschickten Brief an die Kantonschemikerinnen und Kantonschemiker, der dieser Redaktion vorliegt. Diese werden aufgefordert, die Produkte besser zu kontrollieren sowie bei Verstößen vom Markt zu nehmen und die Händler und Importeure zu büßen.
Zwar adressiert die Tabakprävention diese Problematik nicht zum ersten Mal. Ob sie aber bei Politik und Behörden angekommen ist? Zumindest stellt die AT fest, dass diese illegalen Produkte «noch stärker zirkulieren als vor einem Jahr».
Das Volumen und die Menge von Vape steige auch auf wichtigen Plattformen wie Galaxus stetig an.
Die AT schätzt, dass pro Jahr mehrere Millionen solcher E-Zigaretten verkauft werden. Dass die Tabakprävention nun die Kantonslabore zum Handeln auffordert, hat auch damit zu tun, dass sich offenbar niemand wirklich zuständig fühlt. Der Bundesrat erklärte im August, die Kontrolle von E-Zigaretten sei in der «Kompetenz der zuständigen Vollzugsbehörde». Das heißt, die Kantonschemiker sollten Stichproben durchführen.
Die Kantonslabore haben allerdings auch andere Aufgaben und Verpflichtungen. Das Labor in Basel-Stadt forderte zuletzt die Importeure auf, ihre Pflicht zur Selbstkontrolle wahrzunehmen und ihre Produkte auf die kritischen Punkte zu prüfen. Auch die Produzenten seien in der Verantwortung, keine krebserregenden Substanzen einzusetzen.
Dabei bräuchte es nicht einmal ein Labor, um die illegalen Füllmengen zu eruieren. Manche Einweg-Vape weisen aus, dass der Tank grösser ist als 2 Milliliter.
Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass Produkte, die mehr als 800 Inhalationen für eine Einweg-E-Zigarette bewerben, eigentlich verboten sind.
Der Frust seitens Prävention ist groß
Der Frust seitens Prävention ist groß. Wolfgang Kweitel, zuständig für die Medienarbeit, ist alarmiert:
«Das sind Produkte, die hochgradig süchtig machen. Wenn wir das einfach laufen lassen und Jugendliche weiter intensiv konsumieren, haben wir eine ganze Generation, die nikotinsüchtig ist.»
Tatsächlich zeigen neue Studien, dass gerade Jugendliche bei den E-Zigaretten aufspringen. Der Konsum hat sich in zwei Jahren fast verdoppelt, wie eine Umfrage der Lungenliga bei 20'000 Jugendlichen ergab. Die Studienautoren sprechen von einem «regelrechten Hype»: «Der Konsum in der Deutschschweiz stieg von 15 Prozent 2021 auf 25 Prozent 2023.» Am höchsten sei der Konsum im Kanton Aargau mit 29 Prozent der Jugendlichen, die im Monat vor der Befragung E-Zigaretten konsumiert haben.
Nebst der Nikotinsucht sind auch andere langfristige Auswirkungen von E-Zigaretten auf die Gesundheit weitgehend unbekannt, dazu zählen wenig untersuchte Zusatzstoffe in der Flüssigkeit. Für Wolfgang Kweitel ist das «ein Experiment am lebenden Objekt». Er hofft, dass der neue Brief die Behörden nun endlich wachrüttelt.
Denn wenn in diesem Jahr das neue Tabakproduktegesetz in Kraft tritt, ändert sich die Ausgangslage nicht. Einweg-E-Zigaretten mit zu hohem Nikotin- und Schadstoffgehalt bleiben verboten. Wenn allerdings niemand die Produkte kontrolliert und die Importeure sowie die Verkäufer sanktioniert, werden die illegalen Vape weiterhin geraucht. (aargauerzeitung.ch)